Gebühren und Honorare
Meine Honorare richten sich nach der Steuerberatervergütungsverordnung. Die Gebühren richten sich nach dem Gegenstandswert. Die Gebühren sind festzusetzen von 1/10 (Mindestgebühr) bis 40/10 (Höchstgebühr) - je nach Tätigkeit.
Bitte fragen Sie nach meinen Gebührensätzen für Finanzbuchhaltung und Lohnbuchhaltung, die Erstellung von Jahresabschlüssen, Einkommenssteuererklärungen, Umsatzsteuererklärungen, Gewerbesteuererklärungen und Körperschaftsteuererklärungen sowie dem Stundensatz für steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung.
Als Einzelunternehmerin bin ich in der Lage ganz schnell, flexibel und zuverlässig auf Ihre Wünsche und Anliegen einzugehen und Ihre Anfragen zügig und kompetent zu bearbeiten.
Ich versuche stets mich in meine Mandanten einzufühlen und dadurch ist es mir möglich für jeden Einzelnen das steuerliche Optimum zu erreichen.
Verschwiegenheit hat oberste Priorität.